Brandschutz
in der Gebäudesanierung ist die Summe aller Maßnahmen zur
Brandvorbeugung, Brandbegrenzung und Brandbekämpfung. Die im Zuge
der Sanierung notwendigen Schutzmaßnahmen werden im Brandschutzkonzept
niedergelegt. Je Gebäude ist eine bauliche, anlagentechnische und
organisatorische Objektanalyse erforderlich, unabhängig von Baumaßnahmen
oder Sanierungsmaßnahmen. Brandschutz ist somit nicht nur ein
Thema im Neubau, sondern auch im Altbau, insbesondere bei Nutzungsänderung,
wenn der Bestandschutz entfällt.
Zum baulichen
und anlagentechnischen Brandschutz gehören Fluchtwege, Rettungswege,
Brandabschnitte, Brandmeldeanlagen, Alarmierungsanlagen, Entrauchungsanlagen
und Löschanlagen.
Zum organisatorischen Brandschutz gehören Verhaltensmaßnahmen
zur Brandverhütung, Wartungsarbeiten, Verhalten im Alarmierungsfall,
Bergungsabläufe und Brandschutzübungen.
Bei Umbaumaßnahmen
wie der Gebäudesanierung wird Brandschutz häufig als Hindernis
gesehen:
- Brandschutz
verändert fast immer die Klimasituation im Gebäude, da durch
Brandschutzwände und Brandschutztüren die Lüftung der
Räume durch Querlüftung nicht mehr gewährleistet bzw.
unterbunden wird
- Brandschutz
erfordert aufwändige Kompensationsmaßnahmen, insbesondere
im Denkmalschutz-Bereich
- Verringerung
der Hauptnutzflächen z.B. durch anzulegende Fluchtwege und Rettungswege
- Fluchttüren
stehen häufig im Zielkonflikt mit z.B. Diebstahlsicherung und
Alarmanlagen. Die Folge sind Mehrkosten für die Gebäudeüberwachung
- Zweiter
Notausgang über Fenster führt zu Einschränkungen bei
der Möblierung und zu Problemen im Diebstahlschutz
- Reduzierung
der Möglichkeiten einer Schließanlage im Mehrfamilienhaus
Eine rechtzeitige
Planung aller Brandschutzmaßnahmen spart viel Zeit, Ärger
und Geld!